1022_01_de
Sicherheitsdatenblatt  gemäß Verordnung (EG) 1907/2006  
Handelsname :  
Kunstharzspachtel 1022 
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 1.  Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens  1.1 Produktidentifikator  
 Kunstharzspachtel 1022 
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, 
von denen abgeraten wird  
 Es liegen keine Informationen zu Verwendungen vor, von denen abgeraten wird. 
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt  
Hersteller/Lieferant :  
Brillux GmbH & Co KG www.brillux.de 
Straße/Postfach :  
Weseler Straße 401 
Nat.-Kenn./PLZ/Ort :  
D - 48163 Münster 
Telefon :  
+49 (0)251-7188-0 
Telefax :  
+49 (0)251-7188-280 
Ansprechpartner :  
E-Mail-Adresse der sachkundigen Person für Sicherheitsdatenblätter: 
[email protected] 
1.4 Notrufnummer  
Außerhalb der Geschäftszeiten (08:00 - 15:00 Uhr): Deutschland: (Giftnotruf Berlin, Beratung in Deutsch und Englisch) Telefon: +49 (0)30 30686 790. 
 Österreich: Österreichische Vergiftungsinformationszentrale 
Telefon: +43 1 4064343. Schweiz: Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum Telefon: 145 oder +41 44 251 66 66. 
 
2.  Mögliche Gefahren  2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs  
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG  
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)  
2.2 Kennzeichnungselemente  
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG  
Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen  
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. 
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)  
Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische  
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. 
2.3 Sonstige Gefahren  
Das Produkt enthält keine Stoffe, die die Kriterien für PBT beziehungsweise vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) erfüllen. 
2.4 Zusätzliche Hinweise  
Das Produkt ist kein gefährliches Gemisch im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) in der letztgültigen Fassung. 
 
3.  Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen  3.2 Gemische  
Chemische Charakterisierung  
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Kunstharzspachtel, hochgefüllt. 
Gefährliche Inhaltsstoffe  
NAPHTHA (ERDOEL), MIT WASSERSTOFF BEHANDELTE SCHWERE ; Registrierungsnummer (EG) : 01-2119463258-33 ; EG-Nr. : 
 265-150-3; CAS-Nr. : 64742-48-9 
 Einstufung 67/548/EWG : 
R10 Xn ; R65 R67 R66 
 Einstufung 1272/2008 (CLP) : 
Flam. Liq. 3 ; H226 Asp.Tox. 1 ; H304 STOT SE 3 ; H336 
 XYLOL ; Registrierungsnummer (EG) : 01-2119486136-34 ; EG-Nr. : 215-535-7; CAS-Nr. : 1330-20-7 
 Einstufung 67/548/EWG : 
R10 Xn ; R20/21 Xn ; R65 Xi ; R36/37/38 
 Einstufung 1272/2008 (CLP) : 
Flam. Liq. 3 ; H226 Asp.Tox. 1 ; H304 STOT RE 2 ; H373 Acute Tox. 4 ; H312 Acute Tox. 4 ; H332 Skin Irrit. 2 ; H315 Eye Irrit. 2 ; H319 STOT SE 3 ; H335 
 ETHYLBENZOL ; EG-Nr. : 202-849-4; CAS-Nr. : 100-41-4 
 Einstufung 67/548/EWG : 
 Einstufung 1272/2008 (CLP) : 
Flam. Liq. 2 ; H225 Asp.Tox. 1 ; H304 STOT RE 2 ; H373 Acute Tox. 4 ; H332 
2-ETHYLHEXANSÄURE, ZIRKONIUMSALZ ; Registrierungsnummer (EG) : 01-2119979088-21 ; EG-Nr. : 245-018-1; CAS-Nr. : 
 Einstufung 67/548/EWG : 
Repr. Cat.3 ; R63 
 Einstufung 1272/2008 (CLP) : 
Repr. 2 ; H361.F0D2 
 Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen. 
 
Zusätzliche Hinweise  
Die verwendeten Kohlenwasserstoffe enthalten kein Benzol oder Benzol in Konzentrationen < 0,1 Gew.-% und erfüllen somit die 
 Vorgaben der Anmerkung P zum Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung). 
 
4.  Erste-Hilfe-Maßnahmen  4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen  
Allgemeine Hinweise  
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich 
 entfernen. Bei Bewusstlosigkeit keine Verabreichung über den Mund. 
P-Satz 101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
 
Nach Einatmen  
Bei Auftreten von Symptomen Person an die frische Luft bringen und warm halten. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand: 
 Künstliche Beatmung. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage und ärztlichen Rat einholen. 
 
Nach Hautkontakt  
Beschmutzte oder getränkte Kleidung sofort ausziehen. Mit Wasser und Seife abwaschen, nachspülen. Keine Lösemittel oder 
 Verdünnungen verwenden ! 
 
Nach Augenkontakt  
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten. Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser 
 spülen oder mit Augenspüllösung behandeln, anschließend Arzt aufsuchen. 
 
Nach Verschlucken  
Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen. Wasser in kleinen Schlucken trinken. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat 
 einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen  
Mögliche Symptome: Kopfschmerzen, Benommenheit, Schwindelgefühl und evtl. Hautirritationen. 
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung  
 5.  Maßnahmen zur Brandbekämpfung  
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 5.1 Löschmittel  
Geeignete Löschmittel  
 Schaum (alkoholbeständig), Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel (Wasser). 
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel  
 Wasservollstrahl. 
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren  
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. 
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung  
Ggf. Atemschutzgerät erforderlich. 
5.4 Zusätzliche Hinweise  
Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 
 
6.  Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung  
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen 
anzuwendende Verfahren  
Von Zündquellen fernhalten und Raum gut belüften. Dämpfe nicht einatmen. Schutzvorschriften (siehe Abschnitte 7 und 8) beachten. 
6.2 Umweltschutzmaßnahmen  
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. 
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung  
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur Entsorgung 
nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern, möglichst keine organischen Lösemittel benutzen. 
6.4 Verweis auf andere Abschnitte  
 7.  Handhabung und Lagerung  7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung  
Hinweise zum sicheren Umgang  
Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe in der Luft und ein Überschreiten der AGW-Grenzwerte vermeiden. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Das Material kann sich elektrostatisch aufladen; beim Umfüllen geerdete Leitungen benutzen. Das Tragen antistatischer Kleidung 
wird empfohlen. Funkensicheres Werkzeug verwenden. Haut- und Augenkontakt vermeiden. Dämpfe, Spritznebel und 
 Schleifstäube nicht einatmen. Rauchen, Essen und Trinken ist im Arbeitsbereich untersagt. Gesetzliche Schutz- und 
Sicherheitsvorschriften befolgen. Kapitel 8/ Persönliche Schutzausrüstung beachten. P-Satz 103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. 
 
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz  
Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein explosives Gemisch. 
 P-Satz 240: Behälter und zu befüllende Anlage erden. 
P-Satz 241: Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel, Lüftungsanlagen, Beleuchtungen und Leitungen verwenden. P-Satz 242: Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P-Satz 243: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. 
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten  
Anforderungen an Lagerräume und Behälter  
Elektrische Einrichtungen müssen den Vorschriften DIN VDE 0165. 
 Böden müssen den "Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" (BGR 132) 
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entsprechen. Behälter dicht geschlossen halten. Behälter nicht mit Druck leeren, kein Druckbehälter! Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. P-Satz 233: Behälter dicht verschlossen halten. P-Satz 403/235: Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren. 
Zusammenlagerungshinweise  
 Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln fernhalten. 
 
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen  
Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem Etikett beachten. Behälter trocken und 
 kühl lagern. Lagerung zwischen 5 und 40°C an einem trockenen und gut belüfteten Ort. Vor Hitze und direkter 
Sonneneinstrahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten. 
 
Lagerklasse :  
7.3 Spezifische Endanwendungen  
Spachtelmasse zum Füllen von Holzporen, Ausflecken von Kratzern, kleineren Löchern und anderen Beschädigungen von grundierten Bauteilen aus Holz, Holzwerkstoffen, Metall usw. im Innen- und Außenbereich. 
 
8.  Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen  8.1 Zu überwachende Parameter  
XYLOL ; CAS-Nr. : 1330-20-7 
Spezifizierung : 
100 ppm / 440 mg/m3 
 Versionsdatum : 
Spezifizierung : 
Xylol / Vollblut (B) / Expositionsende bzw. Schichtende 
 Versionsdatum : 
Spezifizierung : 
Methylhippur-(Tolur-)säure / Urin (U) / Expositionsende bzw. Schichtende 
 Versionsdatum : 
ETHYLBENZOL ; CAS-Nr. : 100-41-4 
Spezifizierung : 
20 ppm / 88 mg/m3 
 Versionsdatum : 
Spezifizierung : 
Ethylbenzol / Vollblut (B) / Expositionsende bzw. Schichtende 
 Versionsdatum : 
Spezifizierung : 
Mandelsäure+Phenylglyoxylsäure / Urin (U) / Expositionsende bzw. Schichtende 
 Versionsdatum : 
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 ( D ) 
Spezifizierung : 
Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert ( D ) 
Hinweise zu den Grenzwerten  
Die in der TRGS 900 genannten Angaben für die Überwachung von AGW sind zu berücksichtigen. 
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 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition  
Persönliche Schutzausrüstung  
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen  
Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel verwenden. Keine 
 organischen Lösemittel verwenden BGVR-Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelwerke beachten. 
 
Atemschutz  
Liegt die Lösemittelkonzentration über den AGW- bzw. MAK-Grenzwerten, so muss ein für diesen Zweck zugelassenes 
Atemschutzgerät getragen werden. Ein Verzeichnis zertifizierter Atemschutzgeraete existiert als BGI 693 beim Hauptverband der 
 gewerblichen Berufsgenossenschaften. Bei Handanstrich Gasfilter A2 (braun), beim Spritzverfahren Kombifilter A2P2 (braun-
 
Handschutz  
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung ist ein Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk mit einer Materialstärke von 0,4 mm zu benutzen. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Durchbruchzeit: >=8h. 
Hinweise des Herstellers sind zu beachten. 
 Für den längeren oder wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis 
deutlich kürzer sein können. Die Schutzhandschuhe sollten bei Beschädigung oder ersten Abnutzungserscheinungen sofort ersetzt werden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Nach dem Händewaschen verlorengegangenes Hautfett durch fetthaltige Hautsalben ersetzen. 
Augenschutz  
 Zum Schutz gegen Lösemittelspritzer Schutzbrille tragen. 
Körperschutz  
 Arbeitsschutzkleidung tragen. 
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen  
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um 
 die Lösemitteldampfkonzentration unter den AGW-Grenzwerten zu halten, muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. 
 
9.  Physikalische und chemische Eigenschaften  9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften   
Erscheinungsbild  
gemäß Produktbezeichnung 
charakteristisch 
Sicherheitsrelevante Daten  
Flammpunkt:  
(Tag Closed Tester ASTM D56) 
Zündtemperatur:  
Methode (EU A.15) 
Untere Explosionsgrenze:  
Obere Explosionsgrenze:  
Dampfdruck:  
Lösemitteltrennprüfung:  
Wasserlöslichkeit:  
Viskosität:  
Lösemittelgehalt:  
VOC-Gehalt (DIN ISO 11890):  
9.2 Sonstige Angaben  
 10.  Stabilität und Reaktivität  10.1 Reaktivität  
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Bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung sind keine durch eine evtl. Reaktivität des Produktes verbundene Gefahren bekannt. 
10.2 Chemische Stabilität  
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil (siehe Abschnitt 7). 
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen  
Bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 
10.4 Zu vermeidende Bedingungen  
Vor Frost, Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. 
10.5 Unverträgliche Materialien  
Bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung sind uns keine gefährlichen Reaktionen bekannt. Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. 
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte  
Bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung sind uns keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. Bei hohen Temperaturen 
(> 200°C) oder im Brandfall können gefährliche Zersetzungsprodukte, wie z.B. Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Rauch, Stickoxide, entstehen. 
 
11.  Toxikologische Angaben  11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen  
Akute Toxizität: - Akute orale Toxizität: Keine Daten zum Gemisch verfügbar; 
- Akute dermale Toxizität: Keine Daten zum Gemisch verfügbar; - Akute inhalative Toxizität: Keine Daten zum Gemisch verfügbar. 
Primäre Reizwirkung  
- An der Haut: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. - Am Auge: Kann leichte kurzfristige Augenbeschwerden hervorrufen. 
Sensibilisierung  
Sensibilisierung: Das Produkt verursacht keine Haut- und Atemwegssensibilisierung. 
Krebserzeugende, erbgutverändernde sowie fortpflanzungsgefährdende Wirkungen  
Das Produkt ist nicht als Keimzell-mutagen, karzinogen oder reproduktionstoxisch (CMR-Eigenschaften) eingestuft. 
Sonstige Angaben  
Das Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb der AGW- oder MAK-Grenzwerte kann zu Gesundheitsschäden wie Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane, Nieren- und Leberschäden sowie der Beeinträchtigung des zentralen Nervensystems führen. Anzeichen: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, betäubende Wirkung und in Ausnahmefällen Bewusstlosigkeit. 
Längerer oder wiederholter Kontakt mit dem Produkt beeinträchtigt die natürliche Hautrückfettung und führt zum Austrocknen der Haut. Das Produkt kann durch die Haut in den Körper gelangen. Lösemittelspritzer können Reizungen am Auge und reversible Schäden verursachen. 
11.2 Erfahrungen aus der Praxis  
Durch dieses Produkt sind gesundheitsschädliche Wirkungen, unter Beachtung der arbeitshygienischen Maßnahmen, bei sachgemäßem Umgang nicht zu erwarten. 
11.3 Weitere Hinweise zur Toxikologie  
Das Produkt ist nicht als solches geprüft, sondern mit Hilfe des Additivitätsprinzip gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft. Einzelheiten siehe Kapitel 2 und 3. 
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen. 
 
12.  Umweltbezogene Angaben  12.1 Toxizität  
Es sind keine akuten oder chronischen Schädigungen von Wasserorganismen durch das Produkt in Gewässern zu erwarten. 
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit  
Es sind keine Daten über das Potenzial des Produktes bzgl. seiner Persistenz und Abbaubarkeit verfügbar. 
12.3 Bioakkumulationspotenzial  
Es sind keine Daten über das Bioakkumulationspotenzial des Produktes verfügbar. 
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Es liegen auch keine Informationen zu den einzelnen Bestandteilen vor. 
12.4 Mobilität im Boden  
Es sind keine Daten über das Potenzial des Produktes bzgl. seiner Mobilität im Boden verfügbar. 
Aufgrund der geringen Wasserlöslichkeit des Produktes ist eine Bioverfügbarkeit nicht wahrscheinlich. Ein Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation sollte verhindert werden. 
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung  
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden. 
12.6 Andere schädliche Wirkungen  
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden. 
12.7 Weitere Hinweise  
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern. 
Das Produkt wurde gemäß der Summierungsmethode der CLP-Verordnung (1272/2008/EG) bewertet. Einzelheiten siehe Abschnitte 2 und 3. 
 
13.  Hinweise zur Entsorgung  13.1 Verfahren der Abfallbehandlung  
Empfehlung  
Inhalt/Behälter gemäß den örtichen behördlichen Verschriften einem zugelassenen Entsorger oder einer kommunalen 
 Sammelstelle zuführen. Nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen. 
P-Satz 273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 
Abfallschlüssel  
Abfallschlüssel-Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV): 08 04 09*, Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten. 
Ungereinigte Verpackung  
Empfehlung  
 Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Gebinde mit Resten bei der Sammelstelle für Altlacke/Altfarben abgeben. 
 
14.  Angaben zum Transport  14.1 UN-Nummer  
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport. 
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung  
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport. 
14.3 Transportgefahrenklassen  
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport. 
14.4 Verpackungsgruppe  
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport. 
14.5 Umweltgefahren  
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport. 
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender  
 15.  Rechtsvorschriften  
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische 
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch  
Nationale Vorschriften  
Gefahrstoffverordnung  
Hinweise zu Beschäftigungsbeschränkungen  
Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz sind zu beachten. 
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)  
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Keine brennbare Flüssigkeit gemäß BetrSichV. VbF-Klasse (bis 31.12.2002): Nicht unterstellt. 
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft  
Insgesamt dürfen folgende Werte im Abgas nicht überschritten werden: 
- als Massenstrom 0,50 kg/h - als Massenkonzentration 50 mg/m3. 
Wassergefährdungsklasse  
Klasse : 2 Einstufung gemäß VwVwS 
Sonstige Vorschriften  
- BGR 190 (Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten), - BGR 192 (Regeln für den Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz), - BGR 195 (Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen). 
 Das Produkt gilt gemäß den Kriterien des Penetrometerverfahrens (ADR, Teil 2, Abschnitt 2.3.4) als fester Stoff und erfüllt somit auch die Kriterien für feste Stoffe nach TRwS 779 Ziffer 2.1.1. 
Internationale Vorschriften  
Das Produkt unterliegt nicht der EU-Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer 
Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken. 
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung  
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. 
 
16.  Sonstige Angaben   
Sonstige Hinweise  
Produkt-Code gemäß GISBAU (Gefahrstoff-Informationssystem der deutschen Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft) für Farben und Lacke (GISCODE): M-GP04. 
R-Sätze der Inhaltsstoffe  
Leichtentzündlich. 
Gesundheitsschädlich beim Einatmen. 
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. 
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. 
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. 
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. 
Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 
GHS Gefahrenhinweise der Inhaltsstoffe  
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. 
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. 
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. 
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. 
Verursacht Hautreizungen. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. 
Kann die Atemwege reizen. 
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. 
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. 
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. 
Source: https://www.brillux.de/produkte/kat1/sdb-pdfs/de/s1022.pdf
   Advisory  U.S. Department of Transportation Federal Aviation  Circular  Subject: Guidance on Testing and Installation of  Date: 10/15/15  AC No: 20-184  Rechargeable Lithium Battery and Battery  Initiated By: AIR-133  Systems on Aircraft  This advisory circular (AC) provides manufacturers and installers with an acceptable means of compliance to meet the installation, operation, maintenance and airworthiness requirements for installation of lithium batteries on aircraft (14 CFR part 21, 23, 25, 27 and 29). 
    Chemistry & Biology Perturbation of Estrogen Receptor a Localizationwith Synthetic Nona-Arginine LXXLL-Peptide Coactivator Binding Inhibitors Mae¨lle Carraz,Wilbert Zwart,Trang Rob Michalides,and Luc 1Chemical Genomics Centre of the Max Planck Society, 44227 Dortmund, Germany2Laboratory of Chemical Biology, Department of Biomedical Engineering, Eindhoven University of Technology, 5600MB Eindhoven,The Netherlands3Division of Cell Biology, The Netherlands Cancer Institute, 1066CX Amsterdam, The Netherlands*Correspondence: DOI 10.1016/j.chembiol.2009.06.009